1905 Die erste Satzung der Gesellschaft
Am 6. Januar 1905 wurde in der Generalversammlung die 1. Vereinssatzung beschlossen. Diese Statuten wurden jedem Mitglied in einem schön gedruckten Heftchen ausgehändigt.
Zwei Auszüge daraus:
Der Zweck des Vereins ist gesellige Unterhaltung und Übung im Schießen mit Zimmerstutzen. Die Aufnahmegebühr beträgt 2 Mark der Monatsbeitrag 20 Pfennige.
„Bei allen Unterhaltungen und Vergnügungen wird den Mitgliedern zur besonderen Pflicht gemacht, gegenseitig den guten Ton zu wahren. Alles, was die Ruhe, Ordnung und Einigkeit sowie das Schießen stört und sich überhaupt mit dem Anstande eines gebildeten Mannes nicht verträgt, ist durchaus verboten.“